Richtbeil

Richtbeil
richten:
Das gemeingerm. Verb mhd., ahd. rihten, got. ga-raíhtjan, aengl. rihtian, schwed. rätta ist eine Ableitung von dem unter recht behandelten Adjektiv, an dessen verschiedene Bedeutungen es sich anschließt. So bedeutet »richten« zunächst »gerade machen« und »in eine gerade oder senkrechte Richtung, Lage oder Stellung bringen«, beachte dazu z. B. Richtschnur (15. Jh., seit dem 16. Jh. auch übertragen im Sinne von »Grundsatz« gebraucht) und aufrichten und errichten. An diesen Wortgebrauch schließt sich einerseits die Verwendung von »richten« im allgemeinen Sinne von »in eine bestimmte Richtung oder Lage bringen, mit etwas abstimmen, auf etwas hinlenken« an, beachte dazu Richtung (um 1800), und andererseits die fachsprachliche Verwendung von »richten« im Sinne von »die Dachbalken setzen, ein Haus mit einem Dachstuhl versehen«, beachte dazu z. B. die Zusammensetzungen Richtfest und Richtkranz. Ferner wird »richten« im Sinne von »recht oder richtig machen, in Ordnung bringen, ‹zu›bereiten, bewerkstelligen« gebraucht, beachte dazu z. B. abrichten »ein Tier zu bestimmten Leistungen oder Fertigkeiten bringen; dressieren«, anrichten »zum Verzehr bereitstellen« (auch: »etwas Schlimmes anstellen, Negatives verursachen«), dazu Anrichte »Tisch zum Anrichten oder Bereithalten der Speisen; Kredenz« (mhd. anrihte), einrichten »mit Möbeln, Geräten versehen; ausstatten, gestalten; schaffen; ermöglichen«, reflexiv »sich anpassen, auskommen«, dazu Einrichtung »Mobiliar, Ausstattung; Anlage; Institution«, entrichten »bezahlen«, verrichten »erledigen, ausführen«, vorrichten »in einen bestimmten Zustand bringen, vorbereiten«, dazu Vorrichtung »‹als Hilfsmittel› Hergestelltes, Gerät, Apparat«, zurichten »aufbereiten, zurechtmachen; verletzen, stark beschädigen«, auch unterrichten »Kenntnisse vermitteln, lehren; in Kenntnis setzen, benachrichtigen«, dazu Unterricht »regelmäßige Unterweisung«. Siehe auch die Artikel 1 Gericht und berichten. Weiterhin wird »richten« im Sinne von »Recht sprechen, urteilen; verurteilen«, prägnant »zum Tode verurteilen, das Todesurteil vollstrecken« gebraucht, beachte dazu z. B. hinrichten, Richtstätte, Richtbeil und die Bildung Richter »jemand, der die Rechtsprechung ausübt« (mhd. rihter, rihtæ̅re, ahd. rihtāri), dazu richterlich »den Richter betreffend, zum Richteramt gehörend« (16. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Richtbeil — (Rundbeil, Rundhacke), ein Beil mit 30 cm langer, stark gekrümmter Schneide, das der Stellmacher zum Behauen der Holzstücke benutzt. Auch das Beil des Henkers …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Richtbeil — Handbeil 800 g Das Handbeil (bei Verwendung im Strafvollzug auch Richtbeil genannt) ist ein Werkzeug zum Behauen kleiner Holzstücke sowie zum Einschlagen und Herausziehen von Nägeln usw. Werkzeug Das Handbeil wird vorzugsweise von Zimmerleuten… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtbeil, das — Das Richtbeil, des es, plur. die e, dasjenige Beil, womit ein zum Beile verurtheilter Missethäter gerichtet, d.i. ihm der Kopf abgehauen, wird, und welches gemeiniglich auf dem Richtblocke geschiehet …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Richtbeil — Rịcht|beil 〈n. 11〉 1. Beil mit gekrümmter Schneide 2. Beil des Scharfrichters * * * Rịcht|beil, das: Beil des Scharfrichters. * * * Rịcht|beil, das: Beil des Scharfrichters …   Universal-Lexikon

  • Richtbeil — Rịcht|beil (ein Stellmacherwerkzeug; Henkerbeil) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Julius Krautz — (* 11. September 1843 in Zehden (heute Cedynia in Polen); † 24. April 1921 im Krankenhaus von Rüdersdorf bei Berlin) war ein preußischer Scharfrichter. Julius Krautz gilt als bekanntester Scharfrichter der deutschen Geschichte. Auf ihn geht die… …   Deutsch Wikipedia

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  • Enthaupten — historische Bildunterschrift: Ein verurteilter chinesischer Krimineller kniet über seinem eigenen Grab und wartet auf die Enthauptung durch den japanischen Henker (Tientsin, China, 1901) …   Deutsch Wikipedia

  • Richtschwert — Rịcht|schwert 〈n. 12〉 Schwert des Scharfrichters * * * Rịcht|schwert, das (früher): vgl. ↑ Richtbeil. * * * Rịcht|schwert, das (früher): vgl. ↑Richtbeil …   Universal-Lexikon

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